Online-AGB Druck- und Medienindustrie
Stand: 30. August 2022

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt
der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung geschlossen.

(2) Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der
fellux ug. (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: Auftragnehmer).

§ 2 Widerrufsrecht

§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB sieht vor, dass das Widerrufsrecht nicht besteht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unsere Waren (Druckerzeugnisse) werden nach Kundenspezifikation hergestellt. Daher gilt der Ausschluss des Widerrufsrechts auch, wenn die fellux ug. (haftungsbeschränkt) noch nicht mit der Herstellung begonnen hat.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein
rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Bindendes Angebot
(§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch Anklicken des
Buttons „Kaufen“ ausgelöst wird.

Der Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von zwei Werktagen durch den Versand einer Auftragsbestätigung
per E-Mail annehmen.

Die unmittelbar nach der Bestellung automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt
noch keine Vertragsannahme dar.

§ 4 Lieferung

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene
Lieferadresse.

(2) Die Lieferfristen hängen von der einzelnen Bestellung ab und ergeben sich aus den jeweiligen Waren- und
Leistungsbeschreibungen.

§ 5 Preise; Versandkosten; Zollgebühren

(1) Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis ausgeführt. Sämtliche Preise
verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Nicht enthalten
sind die Kosten des Versands; diese trägt der Auftraggeber. Eine Information zu den Versandkosten erfolgt bei
der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung, bei Aufruf des Warenkorbs und auf der Bestellseite. Die konkret
anfallenden Versandkosten werden vom Auftragnehmer außerdem auf der Rechnung ausgewiesen.

(2) Fallen Zollgebühren an, trägt diese der Auftraggeber.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 7 Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der bei Beginn des Bestellvorgangs angezeigten
Zahlungsmittel.

§ 8 Zurückbehaltung

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Gewährleistung; Zulieferungen

(1) Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(2) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten unterliegen, sofern nicht anders vereinbart, keiner Prüfungspflicht seitens des
Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

§ 10 Virenschutz; Datensicherung

(1) Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand
entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

(2) Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

§ 11 Datenlöschung; Archivierung; Versicherung

(1) Soweit einer Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, werden die dem Auftragnehmer
zur Durchführung des Auftrags übermittelten und beim Auftragnehmer gespeicherten Daten des Auftraggebers
nach Vertragserfüllung gelöscht, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre
Archivierung gem. Abs. 2.

(2) Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien sowie Zwischenerzeugnisse werden, soweit sie
keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder
seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies
bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§ 12 Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen,
Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden.

§ 13 Erfüllungsort; Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des
Auftragnehmers.